Sonntag, 22. Dezember 2013
Info zu Problemen mit Legal Highs
Legal Highs! Was ist das?

Es handelt sich dabei um Substanzen, die nicht dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstehen. Ihr fragt euch nunmehr selbstredend "Wie ist das nur möglich ?". Die Antwort auf jene Fragestellung lautet:Eine gute Kräutermischung zeichnet sich folglich aus, dass sie neben gütemäßig hochwertigen Kräutern synthetische Einzelteile beinhaltet, die auf die Cannabinoid Rezeptoren wirken.

Eine Verkettete Liste der aktuellen gefragstesten Marken könnt ihr euch unter "Räuchermischung kaufen" betrachten. Das heißt das "Stockbesoffen oder breit durch die Gegend laufen, ohne dafür durch das Betäubungsmittelgesetzt bestraft werden zu können :-) ". So berauscht sich in diesen Tagen eine mitnichten zu verachtende Summe an Menschen, obgleich so gut wie keine Langzeitstudien dazu vorliegen.

Und die Hersteller bieten ihre Produkte direkt im World Wide Web an. Zwar werdet ihr, wenn ihr im Netzwerk nach einer RM (oder auch Raeuchermischungen) bzw. Kräutermischungen (oder auch Kraeutermischungen), übrigens egal ob Einzahl oder Mehrzahl, unzählige Seiten finden, die den Hinweis "Nicht für den menschlichen Konsum, nicht zum inhalieren" enthalten, um die Legalität aufrecht zu erhalten, aber genau diesen Punkt halten die zahlreichen Kunden dann abschließend doch nicht ein, berauschen sich nach persönlichen Vorlieben sowie Spaß sowie Laune. Gegen die Zweckentfremdung kann logischerweise kein Anbieter etwas tun.

Aktuelle Änderungen am BtmG 2014 zu Räuchermischungen können dem folgenden Link entnommen werden:

http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/BtM/btm-node.html

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